Biologischer Landbau
wird in Deutschland mit ökologischem Landbau gleichgesetzt.
Diese Form der Landwirtschaft und Lebensmittelverarbeitung ist seit 1992 per Gesetz in ganz Europa geregelt. Weltweit gibt es ähnliche Regelungen, nach denen nur "bio" oder "öko" auf Lebensmitteln stehen darf, wenn sie tatsächlich aus ökologischem Landbau stammen, jährlich mindestens einmal kontrolliert und zertifiziert werden.
Seit 2010 muss auf verpackter Ware das grüne 'Euro-Blatt' mit Herkunftsangabe und Kontrollstellenkürzel vermerkt sein. Das alte, deutsche 'Bio-Zeichen' kann weiterhin benutzt werden.
Über viele Einzelfragen gibt das Portal www.oekolandbau.de Auskunft.
Gesetzes- und Verordnungstexte
Die Gesetzes- und Verordnungstexte zur Bio-Kennzeichnung und die EU-Verordnung können kommentiert auch als Broschüre bestellt werden.





